Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG stellt ihren Kunden Cateringleistungen zur Verfügung. Für die Vertragsbeziehung zwischen der Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Bedingungen:
§1 Preise und Auftragsannahme
Preise werden ohne Mehrwertsteuer („netto“) und in Euro angegeben. Mehrwertsteuer wird bei der Endrechnung addiert. Liegen zwischen Abgabe des Angebot und dessen Annahme oder zwischen Abgabe des Angebots und der Veranstaltung mehr als 100 Tage, so behält sich die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG das Recht vor, die Preise anzupassen. Verfügbarkeit, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten.
§2 Angebote/Gerichtstand/ Erfüllungsort
Mit der Unterschrift des Kunden auf dem Angebot handelt es sich um eine Auftragsbestätigung, welche die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkennt. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile München.
§3 Optionsdaten
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend bis zum einem bestimmten Datum. Die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfrist die reservierten Leistungen anderweitig zu anzubieten, sofern nicht bei Ablauf der Optionsfrist eine schriftliche Bestätigung seitens des Kunden vorliegt.
§4 Vorauszahlungen
Die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG stellt nach Annahme des Angebotes durch den Kunden eine Vorabrechnung, die spätestens 3 Tage vor Veranstaltung bei der Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG eingehen muss. Geht sie nicht ein, behält sich die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG vor, das Catering der Veranstaltung abzusagen
§5 Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG die genaue Anzahl der Teilnehmer und Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich & schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Bestellungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material werden nach dem Listenpreis der Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG gesondert berechnet.
§6 Reklamation
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware, beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Lebens- und Genussmittel, die vom Auftraggeber falsch bestellt wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung, mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG keine Haftung.
§7 Zahlung
Unsere Leistungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Werktagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei allen Aufträgen behält sich die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG das Eigentumsrecht der gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins erhoben, weiterer Schadensersatz bleibt davon unberührt. Je Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von Euro 10,- berechnet.
§8 Rücktritt
Da mit der vertraglichen Bindung an Ihren Event weitere Anfragen abgelehnt werden müssen, fallen bei Ausfall, Absage oder Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich 100% des Rechnungsbetrages an. Die Verschiebung auf einen Ersatztermin ist nur mit Zustimmung von Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG möglich. Stimmt diese einer Verlegung zu, fällt eine zusätzliche Organisationskosten-Pauschale von 10% des Rechnungsbetrages an. Schlechte Witterung wird weder von der Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG noch von den auftretenden Akteuren oder Lieferanten als Rücktrittsgrund akzeptiert. Rücktrittspauschalen für unsere Caterings und andere Dienstleistungen setzen sich in Abhängigkeit von Umsatzvolumen des Auftrages wie folgt zusammen:
500.- Euro pauschal bis 6 Wochen vor Veranstaltung
25 % bis 4 Wochen vor Veranstaltung
50% bis 4-1 Woche vor Veranstaltung
80% 7-1 Tag vor Veranstaltung
100% bei Nichtantritt
§9 Haftung
Die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG und Ihre rechtlichen Vertreter übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit von Personen oder Aktionen, insbesondere nicht von Drittanbietern Weiterhin übernehmen wir keine Haftung für den Ausfall einer Aktion oder Person bzw. von Aktionsmaterial im Falle von höherer Gewalt wie z.B. Krankheit oder Unfall.
Bei Nichtleistung aus vorgenannten Gründen garantiert die Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG eine sofortige Rückerstattung der Beträge für nicht geleistete Teile. Eine Haftung für Schäden, die durch von Fa. Schottenhamel GmbH & Co. KG vermittelte Personen und Aktionen entstehen insbesondere durch Drittanbieter, ist ausgeschlossen.
Für Beschädigungen an Mietobjekten, die während eines Eventeinsatzes entstehen, haftet der Auftraggeber. Das Wetterrisiko trägt der Auftraggeber. Die vereinbarten bzw. geleisteten Kosten fallen auch an, wenn Akteure oder Programm witterungsbedingt nicht eingesetzt bzw. ausgeführt werden können.
§9 Schriftform
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.